Hawelka Rechtsanwälte Was wir für Sie tun können

Das Insolvenz- und Sanierungsrecht bildet seit jeher den Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Seit 1993 wird Rechtsanwalt Michael Hawelka von verschiedenen Gerichten regelmäßig zum Insolvenzverwalter in Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzverfahren, aber auch zum Zwangsverwalter bestellt. Die Tätigkeit als Insolvenzverwalter ist durch gesetzliche Vorgaben klar definiert. Im Sinne unserer Auftraggeber befolgen wir sowohl rechtliche als auch kundenspezifische Anforderungen und verbessern unsere Arbeitsabläufe stetig. Es liegt im besonderen Interesse der Gerichte und der Gläubiger, die Insolvenzverfahren bestmöglich abzuwickeln. Darum machen wir es uns zur Aufgabe, eine hohe Verteilungsmasse zu erreichen bei niedrigen und angemessenen Dienstleistungs- bzw. Delegationskosten.

 

Zudem sind wir als Fachanwälte für Insolvenz- und Arbeitsrecht auch beratend tätig. Wir beraten Unternehmensträger wie auch Verbraucher im Falle einer (drohenden) wirtschaftlichen Krise. Unsere institutionellen und unternehmerisch tätigen Mandanten aus den unterschiedlichsten Sparten unterstützen wir bei der effektiven Durchsetzung ihrer Rechte ebenso wie bei der Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Insolvenz ihres Schuldners. 


Unsere Kanzlei besteht aus einem überregionalen Team von erfahrenen Rechtsanwälten und Mitarbeitern, das sich auch bei strikt wirtschaftlicher Betrachtung einer Sache dennoch verpflichtet sieht, das notwendige Maß Menschlichkeit und Einfühlungsvermögen aufzubringen.

 

Für die praktische Umsetzung dieser Ansprüche steht den Berufsträgern seit Jahren ein stabiles Team mit extrem niedriger Fluktuation zur Verfügung, dessen praktische Erfahrungen und Kompetenz unseren Mandanten unmittelbar zu Gute kommen.