Arbeitsrecht

Wir kennen beide Seiten - und natürlich deren legitime Interessen


Wir beraten Sie bei rechtlichen Fragen von A wie Abfindung bis Z wie Zielvereinbarung.

 

Die Komplexität des Arbeitsrechts ist auch deshalb sehr hoch, weil sich die korrekte Beantwortung arbeitsrechtlicher Fragen aus einer Vielzahl von Einzelgesetzen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und individuellen Arbeitsverträgen ergibt. Darüber hinaus ist das Arbeitsrecht von einer Fülle arbeitsgerichtlicher Entscheidungen geprägt. Zudem bestehen im Einzelfall auch weitere Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten, insbesondere zum Gesellschaftsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht und allgemeinen Zivilrecht.

 

Arbeitgeber beraten wir über den Inhalt von Arbeitsverträgen und Aufhebungsverträgen. Wir formulieren diese für Sie ebenso wie Abmahnungen und Kündigungen. Hierbei ist höchste Sorgfalt geboten, damit es im Zeitablauf nicht später zu unangenehmen Überraschungen kommt, denn hiervon hängt letztendlich die Wirksamkeit z. B. einer vertraglichen Klausel im Arbeitsvertrag, der rechtliche Bestand einer Abmahnung oder die Wirksamkeit einer Kündigung ab.

 

Auch die Interessen von Arbeitnehmern vertreten wir umfassend, wobei im Vordergrund meist die rechtliche Überprüfung arbeitgeberseitiger Weisungen, Abmahnungen und Kündigungen steht.

 

Wichtig für Sie als Arbeitnehmer ist, dass Sie in der Regel spätestens 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Klage bei dem für Sie zuständigen Arbeitsgericht einreichen müssen, anderenfalls gilt die Kündigung bereits von Anfang an rechtswirksam. Das bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis beendet ist. Eine solche Frist gibt es auch, wenn der Arbeitnehmerdie Befristung seines Arbeitsvertrages als unwirksam feststellen lassen möchte. Zudem beinhalten Tarifverträge meist Ausschlussfristen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Arbeitgeber. Mit einem Fristversäumnis ist der Rechtsweg in der Regel abgeschnitten. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist somit unerlässlich.