Zwangsverwaltung & -versteigerung


Seit über 25 Jahren sind wir auf dem Gebiet des Immobiliarvollstreckungsrechts als Zwangsverwalter bzw. als Berater für Gläubiger in Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren tätig.

 

Bei den Verwaltungen werden wir in der Regel als Zwangsverwalter nach den §§ 146 ff. ZVG eingesetzt, aber auch als gerichtliche Verwalter nach § 94 ZVG oder als Sequester im Sinne des § 25 ZVG.

 

In der Zwangsverwaltung reicht das Spektrum der verwalteten Objekte vom einzelnen Tiefgaragenstellplatz bis zum Gewerbepark mit mehreren gewerblichen Mietern. Im Bereich der Wohnimmobilien haben wir u.a. Einheiten mit mehreren hundert Mietern mehrere Jahre lang erfolgreich verwaltet.

 

Wir haben mehrere Unternehmensfortführungen als Zwangsverwalter in der Hotelbranche erfolgreich betrieben, kennen aber auch die Problematik des obstruktiven Anordnungsschuldners, bei dem die Inbesitznahme unter Polizeischutz erfolgen muss.

 

Ebenso verfügen wir über die nötige Erfahrung bei der Sanierung der Verwaltungsobjekte, insbesondere im Zusammenspiel mit dem Anordnungsschuldner und dem Vollstreckungsgericht.

 

Hierbei ist der bestellte Zwangsverwalter nicht allein, sondern wird hausintern durch ein erfahrenes Team unterstützt. Extern arbeiten wir mit einem Kreis versierter Handwerker und Meisterbetriebe zusammen, so dass die zügige und fachgerechte Durchführung notwendiger  Instandhaltungsmaßnahmen in einem angemessenen Kostenrahmen sichergestellt werden kann. Der Einzug der Mieten und die Erstellung der turnusgemäßen Verbrauchsabrechnungen gehören für unser Team ebenso zum Tagesgeschäft wie die Abwicklung von Mieter- bzw. Nutzerwechseln und die Akquisition neuer Mieter oder Pächter. Der Standard unserer Zwangsverwaltung entspricht dem einer modernen, eigentümerorientierten Hausverwaltung.

 

Unser Beratungsspektrum für Gläubiger spiegelt die gesamte Breite unserer Verwaltungstätigkeit wider.

 

Darüber hinaus stehen wir Ihnen als Terminsvertreter im Zwangsversteigerungsverfahren gerne zur Verfügung.